|
In einem fiktiven Staat, der aber irgendwelche Verbindungen zur Bundesrepublik
Deutschland zu haben scheint, wurde nach der Sonnenfinsternis 1999 folgender
Gesetzestext veröffentlicht:
Gesetzblatt Jahrgang 1999 Teil XI , Nr 123, ausgegeben
zu Fantasta am 12.08.1999
Sonnenfinsternisgesetz
(SoFiG)
vom 12.08.1999
Der Vereinigungsrat von Fantastica hat mit Zustimmung
der Regierungsprüfer das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzesbuches
Das Gesetzesbuch in der im Gesetzesblatt Teil III, Gliederungsnummer 2.103-7,
veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch
Artikel 38b des Gesetzes vom 03.01.1999 (GesBl. II S.3628) und durch die
Verordnung zum Gesetz des Gesetzesbuches Nr. 21 vom 14.02.1999 wird wie
folgt geändert:
1.
Der § 12 des vierten Teiles des dritten Buches wird wie im Folgenden neu
gefasst:
Vierter Teil:
§ 12
Zur Vermeidung von Störungen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung bei plötzlich auftretenden Naturschauspielen
wie einer Sonnenfinsternis (hier nachfolgend SoFi genannt) oder einer
totalen Sonnenfinsternis (hier nachfolgend TotSoFi genannt) hat der Regierungsamtmann
für die Sicherheit (hier nachfolgend RfürSich) genannt) in Zusammenarbeit
mit dem Landesminister für die inneren Angelegenheiten (nachfolgend
LmfdiA genannt) folgende Maßnahmen ergriffen:
(1) Versammlungen anlässlich einer SoFi sind genehmigungspflichtig.
Der RfürSich behält sich vor, aus gegebenem Anlass die Größe
einer Versammlung aufgrund von statistischen Erhebungen des Landesamtes
für statistische Zusammenarbeit und Erhebung (nachfolgend LafsZuE
genannt) neu zu bestimmen. Das LafsZuE wird sich dabei einer EDV-gestützten
Erhebungsmethode bedienen, die in einem gesonderten Gesetz (siehe Gesetzesblatt
Teil XXIV vom 15.02.1999, zuletzt geändert durch die Ausführungsbestimmungen
zur Änderung der Verordnung des Gesetzes zur Versammlungsfreiheit
vom 12.08.1999) bestimmt werden.
(2) Da zur Zeit der vergangenen SoFi am 11.08.1999 zahlreiche Mitbürger
ihren Arbeitsplatz verlassen haben, um das angeblich Naturschauspiel sehen
zu können, wird hiermit durch den RfürSich und den LmfdiA verfügt,
dass die nächste TotSoFi erst im Jahre 2082 stattfinden darf. In
Anbetracht der stattgefunden habenden chaotischen Zustände wie Zusammenrottungen
von Bürgern und anderen Individuen werden künftig auch TeilSoFis
untersagt.
(3) Anstelle der Naturschauspiele werden ab sofort Veranstaltungen zur
Lobpreisung des Vorsitzenden eingeführt, zu denen jeder Bürger
zu erscheinen verpflichtet wird. Ausnahmeregelungen von dieser Regelung
kann es nicht geben.
(4) Zuwiderhandlungen werden unnachsichtig von den Ordnungskräften
des RfürSich und des LmfdiA geahndet werden. Es können Bußgelder
verhängt werden zwischen 50 und 30.000 Fantast (FT).
(5) Einspruchsmöglichkeiten gegen diese Bescheide sind nicht zulässig.
Das vorstehende Gesetz zur Änderung des Gesetzes
und der Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Gesetzes wird
hiermit ausgefertigt und verkündet.
Gezeichnet:
Waldschrat, Regierungsamtmann
|